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Ratschläge und Antworten

Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Informationen zum digital signierten Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister

Ein digitaler Strafregisterauszug ist ein PDF-Dokument, das durch ein elektronisches Siegel geschützt ist. Dieses Siegel bestätigt zuverlässig die Quelle, die Echtheit und die Unverändertheit des Dokuments. Jede Manipulation nach der Ausstellung wird sofort erkennbar. Das elektronische Siegel wird gemäss dem Schweizer Signaturgesetz (Art. 2 ZertES) angebracht.

Ist der digitale Strafregisterauszug rechtsgültig?

Ja, der Papierauszug und der digital signierte Strafregisterauszug sind absolut gleichwertig und rechtlich anerkannt. Die digitale Version ist ein PDF-Dokument mit einem elektronischen Siegel, das die Herkunft, Gültigkeit und Integrität des Dokuments sichert. Das bedeutet, dass jede nachträgliche Änderung bei der Überprüfung sofort erkannt wird. Das Siegel wird gemäss dem Schweizerischen Signaturgesetz (Art. 2 ZertES) angebracht. Sie können den Auszug jederzeit auf www.validator.ch überprüfen. Eine genaue Anleitung erhalten Sie zusammen mit Ihrem Strafregisterauszug per E-Mail.

Server und digitale Sicherheit

Die FMSB GmbH, die hinter der Marke Strafregister.ch steht, betreibt ihre Server ausschliesslich in der Schweiz. Dadurch stellen wir sicher, dass Ihre Daten nach den höchsten schweizerischen Datenschutz- und Sicherheitsstandards verarbeitet und geschützt werden.

Wann werden Einträge aus dem Strafregister-Informationssystem entfernt?

Einträge im Strafregister-Informationssystem VOSTRA werden nach gesetzlich festgelegten Fristen automatisch gelöscht, um einen Ausgleich zwischen der öffentlichen Sicherheit und dem Rehabilitationsrecht der Betroffenen zu schaffen. Diese Fristen hängen von zwei Hauptfaktoren ab:


  • Schwere der Sanktion: Die schwerste Sanktion in einem Urteil bestimmt die Basis-Frist. So bleiben schwere Strafen wie lebenslange Freiheitsstrafen oder stationäre Maßnahmen länger sichtbar, während leichtere Strafen wie Geldbußen kürzere Fristen haben. Je nach Art und Schwere der Maßnahme kann die Frist zwischen 8 und 25 Jahren variieren.
  • Zusätzliche Urteile: Wenn mehrere Urteile registriert sind, bleibt der Eintrag im System, bis die längste Frist abgelaufen ist. Dadurch bleibt der vollständige Eintrag so lange sichtbar, bis alle Urteile gelöscht werden können.

Für detailliertere Informationen können Sie sich gerne hier informieren: Fristeninformationen im Strafregister.

Welchen Nutzen habe ich, wenn ich bei Strafregister.ch bestelle?

Bei Strafregister.ch profitieren Sie von einer schnellen, sicheren und umweltfreundlichen Abwicklung Ihres Strafregisterauszugs, die vollständig online erfolgt. Der Prozess ist benutzerfreundlich gestaltet, sodass Sie Ihre Daten bequem vom PC, Tablet oder Smartphone eingeben können, ohne Behördengänge, Postversand oder unnötige Papierausdrucke. Dadurch sparen Sie nicht nur Zeit, sondern tragen auch aktiv zur Reduzierung von CO₂-Emissionen bei.

Wer ist Strafregister.ch?

Strafregister.ch ist eine Marke der FMSB GmbH und kein offizielles Strafregisteramt. Als FMSB GmbH, mit Sitz an der Sihleggstrasse 23, 8832 Wollerau, haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, den Bestellprozess für Strafregisterauszüge deutlich zu vereinfachen. Bei uns müssen Sie weder zur Post gehen noch Formulare ausdrucken oder manuell einreichen. Mit Strafregister.ch sparen Sie wertvolle Zeit und erledigen den gesamten Prozess bequem online – schnell, sicher und effizient.

Wie bestelle ich einen Strafregisterauszug bei Strafregister.ch?

So einfach gelangen Sie zu Ihrem Strafregisterauszug – bequem online vom PC oder Handy:

  1. Dokument hochladen: Laden Sie Ihren Ausweis oder Pass hoch.
  2. Daten eingeben: Füllen Sie Ihre persönlichen Informationen aus.
  3. Elektronisch unterschreiben: Unterschreiben Sie direkt online – ohne den Aufwand, Dokumente auszudrucken oder zur Post zu gehen.

Schnell, sicher und unkompliziert!

Wie lange bleibt ein Urteil im privaten Strafregisterauszug sichtbar?

Die Dauer, wie lange ein Urteil im Privatauszug sichtbar bleibt, hängt von mehreren Faktoren ab. Diese Fristen sind im Privatauszug grundsätzlich kürzer als im Behördenauszug, um die Wiedereingliederung zu fördern. Die genauen Fristen werden wie folgt bestimmt:


  • Schwere der Sanktion: Die schwerste Sanktion im Urteil legt die Grundfrist für die Sichtbarkeit fest. Bei schwerwiegenderen Sanktionen, wie langen Freiheitsstrafen oder stationären Massnahmen, bleibt das Urteil länger sichtbar. Leichte Strafen wie Geldbussen haben kürzere Fristen.
  • Zusätzliche Massnahmen: Tätigkeits-, Kontakt- und Rayonverbote oder Landesverweisungen können die Frist verlängern. In diesen Fällen wird die Mindestdauer für solche Massnahmen mit der Grundfrist verglichen. Die längere Frist bestimmt, wie lange das Urteil im Privatauszug sichtbar bleibt.
  • Berechnung der Zwischenfrist: Aus der Grundfrist und gegebenenfalls aus den zusätzlichen Mindestfristen ergibt sich die sogenannte „Zwischenfrist.“ Diese Zwischenfrist stellt sicher, dass nur die längste Frist als Grundlage für das Nichterscheinen im Privatauszug dient.
  • Mehrere Urteile: Liegen mehrere Urteile vor, wird die Zwischenfrist des längsten Urteils verwendet. Wenn ein neues Urteil mit einer längeren Frist hinzukommt, kann diese Frist die bestehende verlängern, um wiederholte Delikte sichtbar zu machen. Diese Verlängerung ist jedoch nur bis zu einem bestimmten Maximum möglich.

So wird für jedes Urteil im Privatauszug eine Frist berechnet, die auf der Schwere der Sanktion, zusätzlichen Massnahmen und gegebenenfalls der Existenz weiterer Urteile basiert.

Wie lange dauert es, bis ich meinen Strafregisterauszug erhalte?

Unmittelbar nach Ihrer Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung sowie Ihre Bestellnummer per E-Mail. Der Strafregisterauszug wird Ihnen in der Regel innerhalb von 5 bis 7 Arbeitstagen ebenfalls per E-Mail zugestellt, inklusive eines Download-Links. Zudem haben Sie jederzeit die Möglichkeit, den Status Ihrer Bestellung nachzuverfolgen.

Transparenz ist uns wichtig. Wie setzt sich der Preis für einen Strafregisterauszug zusammen?

  • Amtliche Gebühren 17.-
  • Der restliche Betrag wird verwendet für:
  • Porto & Versand an EJPD
  • Brief, Druck & Papier
  • Aufwände für Transaktionsgebühren
  • Gebühren Zahlungsanbieter
  • MwSt
  • Allg. Kosten um diesen Service zu betreiben (Unterhalt Technik, Mitarbeiter etc.)

Wie wird mit meinem Strafregisterauszug umgegangen?

Wir speichern Ihren Strafregisterauszug nicht. Dieser wird jedoch für 60 Tage beim zuständigen Amt gespeichert. Während dieser Zeit können Sie ihn über unsere Seite mithilfe eines Downloadlinks herunterladen.

Für was benötigt man einen Strafregisterauszug?

Ein Strafregisterauszug ist ein offizielles Dokument, das alle rechtskräftigen Verurteilungen einer Person auflistet. Es wird häufig für Bewerbungen, Einbürgerungen oder offizielle Zwecke benötigt, um die strafrechtliche Vergangenheit zu überprüfen.

Wofür wird ein Strafregisterauszug benötigt?

Ein Strafregisterauszug kann für verschiedene Zwecke erforderlich sein, darunter:

  • Bewerbungen für eine Anstellung: Viele Arbeitgeber verlangen einen Privatauszug, um sicherzustellen, dass potenzielle Mitarbeiter keine relevanten Vorstrafen haben.
  • Visumserteilung: Ein Strafregisterauszug wird häufig von Botschaften und Konsulaten gefordert, wenn ein Visum beantragt wird.
  • Einbürgerungsgesuche: Bei der Beantragung der Staatsbürgerschaft verlangen Behörden in der Regel einen Strafregisterauszug, um die Eignung des Antragstellers zu prüfen.
  • Mietverträge oder Vermietungen: Manche Vermieter fordern einen Strafregisterauszug, bevor sie eine Wohnung vermieten.
  • Freiwilligenarbeit: Organisationen verlangen oft einen Nachweis über das Führungszeugnis, insbesondere bei Tätigkeiten mit gefährdeten Gruppen.